Kalte Amnestie

Justiz

Eine Gesetzesreform im Jahr 1968 erschwerte die Verfolgung von NS-Morden

Als der Bundestag am 24. Mai 1968 ein neues Ordnungswidrigkeitengesetz mitsamt einem Einführungsgesetz zu diesem verabschiedete, schien nieman unter den Abgeordneten die massiven Konsequenzen abzusehen, die sich hieraus wenig später für die Verfolgung von NS-Morden ergeben sollten.

Die massenhafte Einstellung von Verfahren aufgrund eingetretener Verjährung, heute bekannt als kalte Amnestie, war – wenig überraschend – nicht das erklärte Ziel dieser umfassenden Gesetzesreform. Vielmehr sollte es in erster Linie um die Entrümpelung des Verkehrsstrafrechts gehen, das in der Folge der Motorisierung die deutsche Strafjustiz völlig überlastete. Diese ist denn auch bestimmendes Thema der Gesetzesbegründung und hatte schon den Gesprächsstoff in Bundestag und Bundesrat gebildet.

Nun werden Gesetzesbegründungen aber nicht im Parlament, sondern im Justizministerium erarbeitet, wo die fü das Strafrecht zuständige Abteilung II seit 1960 an dieser Reform gefeilt hatte. Parallel war dort seit 1954 an einer „Großen Strafrechtsreform“ gearbeitet worden. Die ministeriellen Sachbearbeiter beraten schließlich auch die Abgeordneten bei deren Arbeit. Sie haben auf diese Art zwar kein Stimmrecht, aber erheblichen Einfluss.

MERKMALE Sie waren es auch, die eine Vorschrift in den Entwurf in den Entwurf einfügten, die eigentlich erst im Rahmen der großen Strafrechtsreform kommen sollte. Der neue Paragraph 50 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) milderte in bestimmten Fällen der Beihilfe zu einer Sraftat die Strafe von Gehilfen, sofern diese besondere persönliche Merkmale nicht aufwiesen, welche die Täter, denen sie halfen, in ihrer Person erfüllten. […]

weiter lesen siehe Quelle …

Quelle: Jüdische Allgemeine Nr. 44/18 1.November 2018 S. 19
von Philipp Graebke

Ich zitiere so ausführlich, weil die von mir zitierten Absätze in der Online Version des Artikels versehentlich nicht vorhanden sind. Ohne diesen Anfang ist der Artikel ziemlich unverständlich.

Bronia, Betty und Ruth

Kindertransporte

Zeitgleich mit England nahm Belgien 1938 bedrohte Kinder auf. So überlebten auch drei Schwestern aus Berlin

Bronia Schutz war drei Jahre alt, als ihr Vater im Oktober 1938 im Rahmen der »Polenaktion« Deutschland verlassen musste. Die Familie mit Bronia, ihren Schwestern Betty (9) und Ruth (13) lebte in Berlin in der Müllerstraße. Die Deportation des Vaters, kurze Zeit später die Novemberpogrome – auch die Kinder verstanden, dass sie nicht mehr länger in der Wohnung über der Schuhmacherwerkstatt des Vaters im Wedding bleiben konnten.

Ruth und Betty wurden aktiv. Sie fanden die Abfahrtsdaten für einen Kindertransport nach Belgien heraus. Nicht nur Großbritannien hatte sich nämlich unter dem Eindruck der Pogromnacht dazu entschieden, bedrohte jüdische Kinder aufzunehmen. Einen Tag nach dem britischen Unterhaus entschied auch das belgische Parlament am 22. November 1938, dass 1000 Kinder ins Land kommen konnten. Diese bis heute auch in Belgien kaum bekannte Rettungsinitiative ging von Justizminister Joseph Pholien aus. […]

weiter lesen siehe Quelle …

Quelle: Jüdische Allgemeine Nr. 50/18 13.Dezember 2018 S. 3
von Lisa Sophie Bechner

»Humanismus der Tat«

Kindertransporte

Britische Botschaft erinnerte an Beginn der Rettungsaktion von jüdischen Kindern vor 80 Jahren

Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und der Kindertransport‐Organisation Deutschland erinnerte die Britische Botschaft am Donnerstagabend in ihren Räumen in der Wilhelmstraße an den 80. Jahrestag der ersten »Kindertransporte« nach Großbritannien.

Von Ende November 1938 bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges im September 1939 konnten rund 15.000 jüdische Kinder im Alter von drei Monaten bis 16 Jahren aus Deutschland, Österreich, der Tschechoslowakei und Polen gerettet werden. […]

weiter lesen siehe Quelle …

Quelle: Jüdische Allgemeine Nr.50/18 13.Dezember 2018 S. 7
von Anja Paumen

»Ich lebe in Frieden mit mir selbst«

Kindertransporte

Die Zeitzeugin Ruth Barnett (83) über ihre Verschickung als Vierjährige aus Berlin nach England, den Film »Landgericht« und den Brexit

Frau Barnett, Sie wurden Anfang 1935 in Berlin geboren und kamen im Februar 1939 mit einem »Kindertransport« nach England. Können Sie sich an die Pogromnacht im November 1938 erinnern?
Nein. Ich war erst drei Jahre alt, fast vier, und ich war an diesem Abend bei meiner Großmutter. Aber mein Vater war mit meinem Bruder Martin, der damals sechs Jahre alt war, auf den Straßen unterwegs. Sie hielten sich am Rand der Menge auf, weil das der sicherste Ort für Juden war. Denn niemand hätte sich vorstellen können, dass sich ein Jude in der Menge aufhielt, die jüdisches Eigentum angriff. […]

weiter lesen siehe Quelle …

Quelle: Jüdische Allgemein Nr.49/18 6. Dezember 2018 S. 8 Interview
von Ayala Goldmann

Als »Austauschjude« in Belsen


Wie Rudi Oppenheimer dank seiner kleinen Schwester die Schoa überlebte

Primrose Hill, das Viertel um den gleichnamigen Hügel an der Nordseite des Londoner Regent’s Park, ist ein ruhiges, vornehmes Fleckchen. Für einen Menschen, der am Anfang seines Lebens viel Aufruhr erleben musste, ist es wahrscheinlich genau der richtige Ort.

Hier sitzt Rudi Oppenheimer in seinem hellen Wohnzimmer mit Blick in den Garten. Der 87‐Jährige ist in seiner Familie der Letzte aus seiner Generation. Vor elf Jahren starb sein Bruder Paul, vor einem Jahr ist auch seine Schwester Eve gestorben. Jahrzehntelang stützten sich die drei Geschwister gegenseitig. Ihre Eltern kamen in Bergen‐Belsen ums Leben, als Rudi Oppenheimer gerade einmal elf Jahre alt war. …

weiter lesen siehe Quelle …

Quelle: Jüdische Allgemeine Nr.48/18 29.November 2018 S.7
von Daniel Zylbersztajn