Experte: Gurlitt rechtmäßiger Eigentümer der meisten Werke
Der sensationelle Münchner Kunstfund gehört nach Einschätzung des Berliner Provenienzforschers Uwe Hartmann zum großen Teil rechtmäßig dem 79-jährigen Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt, in dessen Münchner Wohnung die Werke beschlagnahmt wurden.